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Abberufung wegen Zerwürfnisses bei Geschäftsführern

Ein Geschäftsführer einer GmbH kann wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer abberufen werden. Er muss nicht unbedingt schuldhaft gehandelt haben. Bei zwei Geschäftsführern kann jeder von ihnen jedenfalls dann abberufen werden, wenn er zu dem Zerwürfnis beigetragen hat. Der Geschäftsführer, der abberufen werden soll, muss auch nicht überwiegend zu dem Zerwürfnis beigetragen haben. In einem derartigen Fall kann aber auch der andere Geschäftsführer abberufen werden. Es ist nicht so, dass bei einem Zerwürfnis zwischen zwei Geschäftsführern bei einer Zweipersonengesellschaft nur der eine Geschäftsführer abberufen werden kann, während der andere bleiben darf.

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