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Arbeitszeitkonten

Wertguthaben von Arbeitnehmern müssen ab dem 1.1.2009 vor Insolvenz durch eine doppelhändige Treuhand (sog. CTA Modell) oder ein gleichwertiges Sicherungsmodell geschützt werden. Die Deutsche Rentenversicherung überprüft diesen Schutz bei Betriebsprüfungen der Arbeitgeber.

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