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Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz bei Freistellung

Aufstockungsbeträge, die ein Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeit zahlt, sind steuerfrei. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht tatsächlich die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet, sondern der Arbeitgeber ihn in vollem Umfang von der Arbeit freigestellt hat. (Hessisches Finanzgericht)

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