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Bildberichterstatter: Freier Beruf oder Gewerbe?

Die Herstellung und entgeltliche Überlassung von Lichtbildern kann eine freiberufliche Berichterstattung sein. Dies setzt voraus, dass das vom Bildberichterstatter erstellte Bildmaterial auf der Erfassung des Bildmotivs und seines Nachrichtenwerts aufgrund eigener individueller Beobachtung beruht. Beschränkt sich demgegenüber die Tätigkeit auf ein fotografisches Arrangement von Objekten, die ihm von dritter Seite, z.B. der Mode-Redaktion einer Zeitschrift vorgegeben wurden, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. (Bundesfinanzhof)

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