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Computeranalyse als unselbständige Nebenleistung zur Kreditvermittlung

Eine Computeranalyse kann eine unselbständige Nebenleistung zur Vermittlung eines Kredits sein, die ebenso wie diese umsatzsteuerfrei ist. Dies ist der Fall, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern ähnlich einer Kaufberatung das Mittel darstellt, um die Hauptleistung Kreditvermittlung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung durch Computeranalyse darf nur in einem vorbereitenden Stadium geleistet werden und muss sich darauf beschränken, den Kunden bei der Auswahl des Finanzprodukts zu unterstützen, das seiner Situation und seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Wie der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil entschieden hat, können steuerfreie Vermittlungsleistungen auch bei Arbeitsteilung in der Form gegeben sein, dass ein Hauptvertreter mit dem Kreditgeber und ein Untervertreter mit dem Kreditnehmer verhandelt. Es muss kein unmittelbarer Kontakt zu beiden Parteien des zu vermittelnden Kreditvertrags bestehen.

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