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Einem beratenden Betriebswirt ähnlicher Beruf

Neben den sog. Katalogberufen (z. B. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, beratender Betriebs- oder Volkswirt) werden auch diesen ähnliche Berufe unter bestimmten Voraussetzungen als freiberuflich anerkannt. Sie müssen in wesentlichen Punkten mit dem Katalogberuf verglichen werden können. Dazu gehören die Vergleichbarkeit der Ausbildung und die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit. Ein einem Betriebswirt ähnlicher Beruf liegt nur vor, wenn die betreffende Person über die theoretischen Fachkenntnisse in den Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre in entsprechender Wissensbreite und -tiefe verfügt, wie sie an den Hochschulen oder Fachhochschulen vermittelt werden. Dieser Nachweis lässt sich nicht durch eine 10-jährige Tätigkeit als Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft erbringen, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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