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Ermäßigte Umsatzsteuer auf Wasserhausanschluss

Das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Wasserlieferungen. Dies gilt auch, wenn die Leistung nicht an den späteren Wasserbezieher, sondern an einen Bauunternehmer oder Bauträger erbracht wird. (Bundesfinanzhof)

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