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Fragebögen: Umsatzsteuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat neue Vordruckmuster zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) eingeführt. Grundsätzlich erfolgt die steuerliche Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen über bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen. Für die umsatzsteuerliche Erfassung von jPöR wurde jedoch bislang noch kein spezieller Fragebogen bundesweit aufgelegt.

Das BMF hat nun bekanntgegeben, dass ab sofort neue Vordruckmuster für die umsatzsteuerliche Erfassung von jPöR eingeführt werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Vordruckmuster:

  • FsE jPöR: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
  • FsE OE: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder
  • FsE jPöR Ausfüllhilfe: Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
  • FsE OE Ausfüllhilfe: Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§ 18 Abs. 4f UStG)

Die Verwendung der Vordruckmuster ist optional. Auf die Verwendung der Fragebögen kann verzichtet werden, wenn sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung erforderlichen Informationen aus anderen Unterlagen ergeben.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 11/2022)

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