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Gewerbesteuerrückstellung mindert Betriebsvermögen

Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Hierzu hat die Finanzverwaltung Folgendes bestimmt: Für die Gewerbesteuer ist in der Steuerbilanz weiterhin eine Rückstellung zu bilden. Die Gewerbesteuer ist dabei ungekürzt anzusetzen (die bisherige 5/6 Regelung fällt weg). Die Gewerbesteuer ist außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Soweit steuerlich die Höhe des Betriebsvermögens von Bedeutung ist, ist es um die Gewerbesteuerrückstellung zu mindern. Dies gilt z.B. für den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibungen für kleinere Unternehmen.

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