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Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei unberechtigtem Umsatzsteuerausweis

Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet die Steuer. Wird diese nicht entrichtet, entstehen Nachzahlungszinsen bis zum Zeitpunkt der Zahlung bzw. der Berichtigung des Steuerbetrags. Wird eine Berichtigung vorgenommen, so hat sie jedoch keine Rückwirkung. Die Nachzahlungszinsen sind auch in diesem Fall zu entrichten. Die Finanzverwaltung erlässt zwar Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen bei einer unrichtigen Endrechnung, die zu einer Steuerschuld führt. Hierfür ist Voraussetzung, dass der Unternehmer die Rechnung in einem auf das Kalenderjahr der ursprünglichen Rechnungserteilung folgenden Kalenderjahr sogleich nach Aufdeckung seines Fehlers berichtigt. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt dieser Billigkeitserlass gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil er nur für den Fall unrichtiger Endrechnungen vorgesehenen ist und nicht für sonstige unrichtige Rechnungen.

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