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Kindergeld: Berufsausbildung durch Fernlehrgang

Ein Kind kann sich auch dann in einer Berufsausbildung befinden, wenn es an einem Fernlehrgang teilnimmt. Die Teilnahme muss nachgewiesen werden. Hierzu reicht nicht die bloße Bestätigung der Einschreibung aus. Es muss auch die tatsächliche Durchführung der Ausbildung belegt werden durch Einreichung von Einsendeaufgaben oder den planmäßigen Abschluss des Lehrgangs. (Finanzgericht München)

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