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Kindergeld: Versäumung eines Vorsprachetermins des Kindes bei der Agentur für Arbeit

Für ein arbeitsuchendes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur, wenn das Kind sich regelmäßig alle drei Monate bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend meldet. Setzt die Arbeitsvermittlung einen Vorsprachetermin fest und versäumt ein Kind diesen unentschuldigt, kann die Registrierung als Arbeitsuchender schon vor Ablauf von drei Monaten gelöscht werden. Dies hat zur Folge, dass der Kindergeldanspruch ab dem Folgemonat entfällt. (Bundesfinanzhof)

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