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Nicaragua-Reise einer Lehrerin

Eine Lehrerein, die an einer Gesamtschule u.a. Fremdsprachen unterrichtete, reiste für zwei Monate aufgrund einer Schulpartnerschaft nach Nicaragua. Das Schulministerium hatte dem Lehreraustausch für einen Monat zugestimmt, in dem die Lehrerin in eine dortige Schule integriert war. Den zweiten Monat nutzte die Lehrerin teilweise für eine private Rundreise. Das Finanzgericht Köln hat die Reise insgesamt als beruflich veranlasst angesehen, auch wenn die zweite Reisehälfte sowohl beruflich als auch privat genutzt wurde. Die Aufwendungen für die zweite Hälfte erkannte es jedoch nicht als Werbungskosten an, weil diese gemischt veranlasst seien und nicht aufgeteilt werden dürfen. Die Flugkosten und die Impfkosten wurden jedoch insgesamt in voller Höhe berücksichtigt. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

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