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Privatnutzung eines Firmenwagens durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Beschluss noch einmal die Grundsätze zusammen gefasst, die für die steuerliche Behandlung der Privatnutzung eines Dienstwagens durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer gelten. Ist die Nutzung in einem Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassen, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), sondern ein lohnsteuerlicher Vorteil vor. Bei einer vertragswidrigen privaten Pkw-Nutzung besteht in Höhe der Vorteilsgewährung eine vGA. Dabei ist der Vorteil nicht mit 1 % des Listenpreises, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten.

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