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Rechnungen: Angabe einer fortlaufenden Nummer

Der Vorsteuerabzug setzt u.a. voraus, dass eine Rechnung vorliegt. Diese muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, wie z.B. eine fortlaufende Nummer. Bei der Vergabe der Rechnungsnummern ist keine zahlenmäßige Abfolge zwingend einzuhalten. Da die Pflichtangaben in der Rechnung dazu dienen, einen ungerechtfertigten Vorsteuerabzug zu verhindern, reicht es aus, wenn jede Nummer nur einmalig vergeben wird. (Oberfinanzdirektion Koblenz)

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