Aktuelles

Rückstellungen für Zuwendungen bei Dienstjubiläen

Eine Jubiläumszuwendung ist jede Einmalzuwendung in Geld oder Geldeswert an den Arbeitnehmer aus Anlass eines Dienstjubiläums, die er neben dem laufenden Arbeitslohn und anderen sonstigen Bezügen erhält. Dazu gehören auch zusätzliche Urlaubstage im Jubiläumsjahr. Für die Zuwendungen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Rückstellungen gebildet werden. Einzelheiten hierzu hat die Finanzverwaltung bereits in zwei Schreiben erläutert. Sie hat diese nun zusammengefasst und aktualisiert. Sie hat auch neue Tabellenwerte zur Ermittlung des Teilwerts der Jubiläumszuwendung nach den Regeln der Versicherungsmathematik bekanntgegeben.

Mandanteninformationen abonnieren

Sie erhalten unverbindlich aktuelle Informationen zu Steuern und Recht