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Rundfunkgebührenpflicht für berufliche Internet-PC?

Für ausschließlich beruflich genutzte Computer mit Internetanschluss in einer Rechtsanwaltskanzlei wird nach einem Urteil des Finanzgerichts Koblenz keine Rundfunkgebühr geschuldet. Allein die abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs reiche nach Auffassung des Richter nicht aus, um damit eine Gebührenpflicht zu begründen. Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht Ansbach zuvor eine Gebührenpflicht bei einem Rechtsanwalt bejaht, der in seiner Kanzlei außer einem internetfähigen Büro-PC keine Hörfunk- oder Fernsehgeräte bereithielt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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