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Schutz vor Lohnsteuerhaftung: Anrufungsauskunft

Ein Arbeitgeber haftet nicht für unterlassenen oder zu geringen Lohnsteuerabzug, wenn ihn daran kein Verschulden trifft. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sich der Arbeitgeber auf unklare Verwaltungserlasse berufen hat und der Irrtum entschuldbar ist. Mussten dem Arbeitgeber aber nach sorgfältiger Prüfung Zweifel über die Rechtslage kommen, kann er eine kostenlose Lohnsteueranrufungsauskunft beim Finanzamt einholen. Unterlässt er dies, kann er sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs später nicht auf fehlendes Verschulden berufen. Er haftet also für den unterbliebenen Lohnsteuerabzug.

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