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Steuerliche Behandlung von "Schrottimmobilien"

Viele Anleger investierten in den 90er-Jahren unter geringem Eigenkapitaleinsatz in - oft überteuerte - Eigentumswohnungen und geschlossene Immobilienfonds. Die entsprechenden Finanzierungsmodelle brachen zusammen, da die erwarteten Mieteinnahmen nicht eintrafen. Viele Anleger konnten anschließend ihre Darlehensverpflichtungen gegenüber den Banken nicht erfüllen. Aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs brauchten die Anleger vielfach die Darlehen nicht zurückzahlen, mussten aber im Gegenzug ihre Anteile an den Immobilienfonds den Banken übertragen. Bei der Übertragung der Immobilien bzw. Fondsanteile auf die Banken kann es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft oder nur einen Teilakt im Zuge der Rückabwicklung der Kaufverträge handeln. Die Oberfinanzdirektion Chemnitz erläutert in einer Verfügung, welche einkommensteuerlichen Folgen sich in beiden Fällen ergeben. Im Fall der Rückabwicklung erläutert sie Einzelheiten anhand eines Beispiels.

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