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Übernahme von Mitgliedsbeiträgen an einen Wirtschaftsclub kein Arbeitslohn

Übernimmt der Arbeitgeber für einen leitenden Angestellten dessen Mitgliedsbeiträge an einen Wirtschaftsclub, liegt darin kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Voraussetzung dazu ist aber, dass die Mitgliedschaft im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Im Streitfall bejahte dies das Niedersächsische Finanzgericht u.a. deshalb, weil der Arbeitgeber ursprünglich selbst Mitglied des Clubs war, er seine Mitgliedschaft aber wegen einer Satzungsänderung des Clubs aufgeben musste.

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