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Umsatzsteuerpflicht für Gutscheine

Gibt ein Unternehmen Gutscheine aus, sind diese umsatzsteuerlich ohne Belang, wenn noch nicht feststeht, wofür der Gutschein genutzt werden wird, z.B. wenn ein Kaufhaus einen Gutschein ausgibt, der zum Bezug von Waren aus dem gesamten Sortiment berechtigt. Werden dagegen Gutscheine ausgestellt, die nur zum Bezug einer konkret bestimmten Leistung genutzt werden können, handelt es sich um eine Anzahlung, die der Umsatzsteuer unterliegt, z.B. wenn ein Restaurant einen Gutschein über ein Frühstücks- und Lunchbuffet ausgibt. Voraussetzung ist, dass der Gutschein bezahlt worden ist.

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