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Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Umsatzsteuervorauszahlungen sind regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Sie sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs daher bei Einnahmen-Überschussrechnung in dem Kalenderjahr als Betriebsausgabe oder Werbungskosten zu erfassen, in dem sie entstanden sind, sofern sie innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung dieses Kalenderjahres entrichtet wurden. Diese Grundsätze gelten für Umsatzsteuererstattungen entsprechend. Die Finanzverwaltung wendet diese Entscheidung nun in allen noch offenen Fällen an. Es können jedoch auch sämtliche Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen mit Zahlung oder Gutschrift vor dem 30.4.2008 (Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt) einheitlich nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt, d.h. im Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt werden.

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