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Änderungen bei Rechnungen über Bewirtungskosten

Für den Abzug von 70 % der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgabe musste u.a. in der Rechnung der Name des bewirtenden Unternehmers angegeben werden, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung über 100 € lag. Diese Grenze ist auf 150 € erhöht worden.

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