Das leisten wir gerne für Sie

Wir bieten Ihnen individuell zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Leistungen an. 
Von der Beratung bis zur Ausführung verschiedener Anwendungen setzen wir uns intensiv mit Ihrer Aufgabenstellung auseinander. Für Sie sind wir voll im Thema und nehmen Ihnen die Auseinandersetzung 
mit den Zahlen und Fakten ab. So können Sie sich ganz und gar auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst sowohl das klassische Gebiet der Steuerberatung 
und der Jahresabschlusserstellung als auch die Erstellung Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der betriebswirtschaftlichen Beratung sowie der Erstellung von Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschauen als Planungshilfen für Ihre nächsten Investitionen.

Empathie, Know-how, Timing – eine gute Mischung

Wir betreuen Ihre Firma je nach Status bei der Existenzgründung bis hin zu Fragen der Unternehmensnachfolge. Dabei agieren wir stets zeitnah und ohne Umschweife. Bei Bedarf können 
wir ergänzend auf ein Netzwerk kompetenter Kooperationspartner setzen.

Aktuelle Meldungen

12. Mai 2026

Abfindungen: Ermäßigte Besteuerung wird seit 2025 erst im Einkommensteuerbescheid gewährt

12. Mai 2026

Arbeiten im Ausland: Wenn ein Land auf die Besteuerung verzichtet

12. Mai 2026

Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil ist keine Zweitwohnung

12. Mai 2026

Immer wieder streitig: Eventuelle Doppelbesteuerung von Renten

12. Mai 2026

Lohn- und Arbeitsbedingungen: 49 % aller Beschäftigten arbeiteten 2025 mit Tarifbindung

12. Mai 2026

Ruheständler aufgepasst: Welche Steuerfolgen die steuerfreie Aktivrente hat

12. Mai 2026

Sachverständigengutachten: Marktpreis schlägt Schätzwert

12. Mai 2026

Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen: Pauschale Lohnsteuer darf nicht per Haftungsbescheid eingefordert werden

12. Mai 2026

Vorzeitige Rückübertragung eines Erbbaurechts: Entschädigung an Erbbauberechtigten ist steuerpflichtig

12. Mai 2026

Abzug von Investitionsabzugsbeträgen: Gewinngrenze von 200.000 EUR bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn

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