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Altersdiskriminierende Stellenausschreibung

Wird eine innerbetriebliche Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr begrenzt, kann dies eine mittelbare Benachteiligung wegen Alters sein, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unzulässig ist. Arbeitnehmer mit mehreren Berufsjahren weisen typischerweise gegenüber Arbeitnehmern im ersten Berufsjahr ein höheres Lebensalter auf. Eine solche Beschränkung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber mit ihr ein rechtmäßiges Ziel verfolgt und sie zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ist. Sind die hierfür vom Arbeitgeber angeführten Gründe offensichtlich ungeeignet, verstößt er grob gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung. Dies ist der Fall, wenn er sich zur Begründung auf das ihm vorgegebene Personalbudget beruft. (Bundesarbeitsgericht)

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