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Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des Rentenalters

Tarifverträge enthalten häufig eine Regelung, dass Arbeitsverhältnisse bei Erreichung der Altersgrenze automatisch enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Europäische Gerichtshofsieht derartige Klauseln für zulässig an. Er sieht darin keine Diskriminierung wegen Alters. Die Klauseln seien seit langem Teil des Arbeitsrechts und gäben Arbeitgebern und Arbeitnehmern Planungssicherheit.

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