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Behindertengerechte Umrüstung eines Pkw

Die Finanzverwaltung hat bislang die Aufwendungen für die behindertengerechte Umrüstung eines Pkw im Weg der Verteilung auf die (Rest-) Nutzungsdauer des Pkw neben den Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Hieran hält sie nun aufgrund eines zwischenzeitlich amtlich veröffentlichten BFH-Urteils zu behinderungsbedingten Umbaumaßnahmen eines Hauses nicht mehr fest. Entsprechend diesem Urteil können die aufgrund der Umrüstung des Pkw entstandenen Aufwendungen grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe neben den Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

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