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Besteuerungsanteil steigt: Zwei Drittel aller Rentenleistungen vom letzten Jahr einkommensteuerpflichtig

Rund 22 Millionen Personen haben im Jahr 2022 hierzulande Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten - in der Summe rund 363 Mrd. EUR. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfänger damit im Vergleich zum Vorjahr um 106.000 Personen. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im Jahresvergleich um 13,6 Mrd. EUR. Der Statistik zufolge zählten 2022 rund zwei Drittel der Rentenleistungen (66,4 %) zu den steuerpflichtigen Einkünften. Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um elf Prozentpunkte gestiegen.

Hinweis: Ursache für diesen Anstieg ist das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005, in dem der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040 vorgesehen ist. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil auch durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.

Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags, so dass Renten häufig steuerfrei bleiben, wenn keine weiteren Einkünfte hinzutreten. Wie viele Rentner im Jahr 2022 tatsächlich Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen lediglich für 2019 vor. Demnach mussten 37 % der insgesamt 21,6 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer auf ihre gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2018 stieg der Anteil damit um 3,1 Prozentpunkte bzw. 709.000 Personen.

Bei knapp 84 % der steuerbelasteten Rentenempfänger liegen neben den Renten noch andere Einkünfte, wie beispielsweise Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen, vor. Im Fall von zusammenveranlagten Ehepaaren können dies auch Einkünfte des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 10/2023)

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