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Betriebsbesichtigungen mit Besuch von Fußballspielen

Ein Unternehmer führte für Kunden und potenzielle Neukunden Betriebsbesichtigungen mit anschließendem Besuch eines Spiels der Fußball-Bundesliga durch. Das Finanzamt beurteilte die Aufwendungen für den Erwerb von besonderen Eintrittskarten (jeweils an 5 Spieltagen pro Saison bis zu 25 Karten je 400 DM - mit Begrüßung durch den Vorstand, Stadionführung, Bewirtung in VIP-Räumen, Eintritt zu den Fußballspielen und Incentives) mit dem nicht auf eine Bewirtung entfallenden geschätzten Teil des Kartenpreises als nicht abziehbare Betriebsausgaben (Geschenke). Dies führte auch zur Kürzung der Vorsteuerbeträge.

Der Bundesfinanzhof hat die Auffassung des Finanzamts bestätigt. Die Teilnehmer mussten keine konkrete Gegenleistung für die Zuwendung des geldwerten Vorteils erbringen. Eine einkommensmindernde Berücksichtigung der Aufwendungen als Sponsoringaufwand kam nicht in Betracht, da die Aufwendungen nicht als Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen zur Förderung bestimmter Personen oder Personengruppen und/oder Organisationen beurteilt werden konnten, mit denen regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Denn mit den auf den Besuch im Fußballstadion entfallenden Aufwendungen war nicht die Begünstigung des Fußballvereins, sondern des Teilnehmers der betrieblichen Veranstaltung bezweckt.

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