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Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulen

Zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulen ist ein neuer Erlass ergangen. Er bestimmt unter anderem: Die Pflanzenbestände sind dem Umlaufvermögen zuzurechnen und daher grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ggf. mit einem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Die Finanzverwaltung lässt zur Bewertung jedoch ein neues vereinfachtes Verfahren zu, bei dem die Pflanzenbestände auf die zu bewertende Baumschulfläche bezogen werden. Soweit sich nach der neuen Vereinfachungsregelung ein höherer Wert als bisher ergeben sollte, kann der sich ergebende Gewinn auf bis zu fünf Jahre verteilt werden.

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