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Bundeswehrsoldaten: Keine Übernachtungskostenpauschale bei kostenloser Unterkunft
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können stets nur die Unterkunftskosten am "Beschäftigungsort" und nicht die Unterkunftskosten am "Heimatort" als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden. Befindet sich ein Berufssoldat im Auslandseinsatz (z.B. in Afghanistan) und erhält er dort eine kostenlose Unterkunft, kann er keine pauschalen Übernachtungslosten geltend machen. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg)