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Erneuerbare Energien - Marktanreizprogramm wurde zum 03.05.2010 gestoppt

Mit der Verkündung des Bundeshaushalts 2010 im Bundesgesetzblatt am 9.4.2010 wurden die Fördermittel für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt im Jahr 2010 gekürzt und weitere Mittel mit einer Haushaltssperre belegt. Ab dem 3.5.2010 gilt nun ein Förderstopp. Dieser betrifft die Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus dem Teil des Förderprogramms, welcher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Dies sind Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen. Der Förderstopp umfasst auch Teile der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, in dem im Rahmen des Markt-anreizprogramms zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse vergeben werden, ist vom Pro-grammstopp nicht betroffen. Auch für andere KfW-Programme gilt der Förderstopp nicht.

Zu den Anträgen weist das BAFA auf Folgendes hin:

  • Ab dem 4.5.2010 (nach Programmstopp) beim BAFA gestellte Anträge werden entgegengenommen und registriert. Sie sind jedoch nicht bewilligungsfähig, da keine Haushaltsmittel verfügbar sind.

  • Bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Förderungen: Bereits per Zuwendungsbescheid (z.B. für die Innovationsförderung für Solarkollektoren und für gewerbliche Investitionen) bewilligte Zuschüsse werden ausgezahlt, sofern innerhalb der gesetzten Frist ein Verwendungsnachweis beim BAFA vorgelegt wird und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen werden kann.

  • Bewilligte und mit Verweis auf das Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2010 bislang noch nicht ausgezahlte Zuschüsse werden in Kürze ausgezahlt.

  • Anträge, die vor dem Programmstopp beim BAFA eingegangen sind, für die noch kein Bewilligungsbescheid erlassen wurde, werden entsprechend der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert.

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