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Fahrten zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte in der eigenen Wohnung (sog. Home-Office) und dem Betrieb

Ein Arbeitnehmer muss den Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit einem ihm zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Pkw versteuern. Dies gilt auch für den Fall, dass er seine regelmäßige Arbeitsstätte in der eigenen Wohnung (Home-Office) hat und von dieser zum Betrieb fährt. Nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main ist der Nutzungswert wie folgt zu ermitteln: Sucht der Arbeitnehmer mit regelmäßiger Arbeitsstätte im Home-Office den Betriebssitz des Arbeitgebers oder andere ortsgebundene betriebliche Einrichtungen des Arbeitgebers im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich auf (mindestens 46mal im Kalenderjahr), so handelt es sich um weitere regelmäßige Arbeitsstätten. Diese Fahrten werden regelmäßig als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesehen, da der private Bereich der Wohnung insoweit den beruflichen Bereich des Home-Office überlagert. Für die Ermittlung des zusätzlichen pauschalen Nutzungswerts wird davon ausgegangen, dass es sich bei den o. a. Fahrten um solche zu einer weiter entfernten regelmäßigen Arbeitsstätte handelt, da die nächstgelegene regelmäßige Arbeitsstätte das Home-Office ist. Der Nutzungswert für die nächstgelegene regelmäßige Arbeitsstätte ?Home-Office? ist mit Null anzusetzen, da die Entfernung (Wohnung - Home-Office) 0 km beträgt. Für die Fahrten zu den weiter entfernt gelegenen regelmäßigen Arbeitsstätten errechnet sich der geldwerte Vorteil mit 0,002 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und der weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte.

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