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Gerichtsvollzieher im Außendienst: Entschädigungen

Nichtselbständige Gerichtsvollzieher im Außendienst erhalten neben ihren Dienstbezügen Entschädigungen zur Abgeltung der Bürokosten und zum Ersatz barer Auslagen. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen erläutert in einer Verfügung inwieweit diese Entschädigungen steuerpflichtig sind und in welchem Umfang Werbungskosten abgezogen werden können.

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