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GmbH-Sanierung: Einlagen statt Forderungsverzicht

Die Gesellschafter einer GmbH hatten dieser Darlehen gewährt. Die GmbH geriet in finanzielle Schwierigkeiten. Um ihre Darlehensforderungen zu retten, wählten die Gesellschafter folgenden Weg:

Sie leisteten Einlagen in die GmbH, die mit Bankkrediten finanziert waren. Mit dem Geld zahlte die GmbH unverzüglich die Darlehen der KG zurück. Diese Mittel wurden anschließen bei der KG entnommen und damit die Bankkredite zurückgezahlt.

Im Ergebnis kehrte also das bei der Bank aufgenommene Geld wieder an diese zurück. Wirtschaftlich hatte die Gestaltung den gleichen Effekt wie ein Forderungsverzicht der Gesellschafter. Dieser wäre steuerlich ungünstiger gewesen, so hätte er bei der GmbH zu einem Gewinn geführt. Das Finanzgericht München hielt diese Gestaltung aber für steuerlich zulässig, nicht für missbräuchlich.

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