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Grunderwerbsteuer bei Übertragung von 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen

Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt die unmittelbare oder mittelbare Übertragung von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Dieser Erwerbsvorgang ist grunderwerbsteuerpflichtig, sofern keine Steuerbefreiung eingreift. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in einem Erlass anhand von Beispielen die Einzelheiten dieser Regelung erläutert, u.a.:

  • Voraussetzungen der Regelung wie Personengesellschaften, erfasste Grundstücke, Anteil am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft

  • alte und neue Gesellschafter

  • Ermittlung des Vomhundertsatzes

  • Fünfjahreszeitraum

  • Grundstückserwerbe von einem Gesellschafter

  • Verhältnis zu anderen Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes wie der Anteilsvereinigung, Steuerbefreiungen, Rückgängigmachung des Erwerbs

  • Bemessungsgrundlage

  • Steuerschuldner und Bekanntgabe des Steuerbescheids

  • Anzeigepflicht

Der Erlass ersetzt einen früheren Erlass aus dem Jahr 2003 und gilt auch für alle offenen Fälle.

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