Aktuelles
Grunderwerbsteuer bei Übertragung von 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen
Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt die unmittelbare oder mittelbare Übertragung von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Dieser Erwerbsvorgang ist grunderwerbsteuerpflichtig, sofern keine Steuerbefreiung eingreift. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in einem Erlass anhand von Beispielen die Einzelheiten dieser Regelung erläutert, u.a.:
Voraussetzungen der Regelung wie Personengesellschaften, erfasste Grundstücke, Anteil am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft
alte und neue Gesellschafter
Ermittlung des Vomhundertsatzes
Fünfjahreszeitraum
Grundstückserwerbe von einem Gesellschafter
Verhältnis zu anderen Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes wie der Anteilsvereinigung, Steuerbefreiungen, Rückgängigmachung des Erwerbs
Bemessungsgrundlage
Steuerschuldner und Bekanntgabe des Steuerbescheids
Anzeigepflicht
Der Erlass ersetzt einen früheren Erlass aus dem Jahr 2003 und gilt auch für alle offenen Fälle.