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Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten

Pflegebedürftige Personen, die in einem Pflegeheim leben, können die hierfür entstehenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Ist der Pflegebedürftige verheiratet und zieht seine nicht pflegebedürftige Ehefrau mit in das Pflegeheim, sind die auf sie entfallenden Kosten nicht zwangsläufig. Sie sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar. (Bundesfinanzhof)

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