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Investitionsabzugsbetrag: Neuer Verwaltungserlass

Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende sowie Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 einen Investitionsabzugsbetrag (anstatt der früheren Ansparrücklage) für die künftige Anschaffung oder Herstellung von neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern in Anspruch nehmen. Die Finanzverwaltung hat nun in einem umfangreichen Schreiben erstmalig zu den Einzelheiten der Neuregelung Stellung genommen und Zweifelsfragen geklärt. Dabei behandelt sie u.a. Folgendes:

  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen,

  • Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags bei planmäßiger Durchführung der Investition und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten,

  • Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags,

  • Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen,

  • buchtechnische und verfahrensrechtliche Grundlagen.

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