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Investitionszulage: Neuer Verwaltungserlass

Investitionen in den neuen Bundesländern sind u.a. nur begünstigt, wenn es sich um Erstinvestitionen handelt. Die Finanzverwaltung hat nun ihr zum Investitionszulagengesetz 2007 ergangenes Schreiben teilweise aufgehoben, u.a. insoweit es Ausführungen zu Erstinvestitionsvorhaben betrifft und durch ein umfassendes Schreiben ersetzt. In diesem behandelt sie u.a. anhand von zahlreichen Beispielen die verschiedenen Arten von Erstinvestitionsvorhaben und zwar:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,

  • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Weitere Ausführungen beziehen sich auf die Beschreibung und den Umfang des Erstinvestitionsvorhabens, die Abgrenzung der begünstigten Betriebe von den übrigen Wirtschaftszweigen und den Investitionszulagenantrag (Erfordernis der Unterschrift durch Anspruchsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters).

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