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Kein Anspruch eines ehemaligen Geschäftsführers auf Weiterbeschäftigung

Wird die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers widerrufen und das Anstellungsverhältnis gekündigt, hat der Geschäftsführer keinen Anspruch auf Beschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion. Der Anstellungsvertrag beinhaltet regelmäßig nur die Beschäftigung als Geschäftsführer. Eine Tätigkeit unterhalb der Organebene ist typischerweise nicht vereinbart und der abberufene Geschäftsführer kann sie daher auch nicht verlangen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Anstellungsvertrag die Möglichkeit einer anderen Beschäftigung vorsieht. (Bundesgerichtshof)

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