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Kein Weisungsrecht zu Verhandlungen über Gehalt

Aufgrund seines Weisungsrechts kann ein Arbeitgeber nicht verlangen, dass sich ein Arbeitnehmer zur Verhandlungen über die Höhe des Gehalts bereit erklärt. Daran ändert auch nichts, dass das Gespräch während der Arbeitszeit geführt werden soll. Im Streitfall wollte ein Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern einzeln über die Herabsetzung des 13. Monatsgehaltes verhandeln. Die Arbeitnehmer waren aber nur zu einer gemeinsamen Verhandlung bereit. Ein Arbeitnehmer, der das Einzelgespräch ablehnte, erhielt vom Arbeitgeber eine Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht erklärte diese für ungültig.

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