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Keine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung von Wohnungen bei Mietrückgang

Eine Abschreibung für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung eines Wirtschaftsguts setzt voraus, dass dieses in seiner wirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Diese Voraussetzung ist bei einer Mietwohnung auch bei Rückgang der Mieten nicht erfüllt, so lange sie noch objektiv zur Erzielung positiver Einkünfte aus Vermietung geeignet ist. (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht)

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