Aktuelles

Neues Erbschaftsteuergesetz - Freibeträge und Tarif

Die Freibeträge wurden wie folgt festgesetzt für:

Ehegatten 500.000 € (bisher 307.000 €)

Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) 400.000 € (bisher 205.000 €)

andere Enkel 200.000 € (bisher 51.200 €)

sonstige Personen der Steuerklasse I 100.000 € (bisher 51.200 €) (z.B. Urenkel, Eltern bei Erbschaften)

Personen der Steuerklasse II: 20.000 € (bisher 10.300 €)

Personen der Steuerklasse III 20.000 € (bisher 5.200 €)

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 500.000 € (bisher 5.200 €)

beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) 2.000 € (bisher 1.100 €)

Der überlebende Ehegatte erhält einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € (unverändert). Diesen Freibetrag erhält nun auch der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Für die Steuerklasse I bleibt der Tarif weitgehend wie bisher. Die Steuerklassen II und III werden nun gleichbehandelt mit deutlich erhöhten Steuersätzen, insbesondere für Klasse II. Die günstige Steuerklasse I erhalten im Wesentlichen nur Kinder und Ehegatten und ggf. Enkel. Die meisten anderen Erben und Beschenkten fallen in Steuerklasse II oder III.

Mandanteninformationen abonnieren

Sie erhalten unverbindlich aktuelle Informationen zu Steuern und Recht