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Profi-Sportler: Lohnsteuerabzug bei Nationalspielern

Profi-Mannschaftssportler/innen sind regelmäßig Arbeitnehmer eines Vereins. Sind sie gleichzeitig Nationalspieler, wird dadurch kein (weiteres) Arbeitsverhältnis zu einem Verband oder einer diesem zuzurechnenden Einrichtung begründet. Die Teilnahme an Länderspielen, Turnieren, Tests und Freundschaftsspielen, Trainingslagern, Sichtungs- und anderen Lehrgängen, Regenerationsmaßnahmen usw. erfolgt innerhalb des mit dem Verein bestehenden Arbeitsverhältnisses. Steuerpflichtige Zuwendungen des Verbandes an die Spieler gehören zum Arbeitslohn, für den der Verein Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Die Spieler müssen dem Verein die vom Verband gewährten Bezüge am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums (i.d.R. Kalendermonat) zwecks Versteuerung angeben. Dabei kann der Verein i.d.R. unterstellen, dass die Angaben seiner Spieler zum Zeitpunkt und zur Höhe der vom Verband erhaltenen Zuwendungen korrekt sind. Bei Zweifeln muss der Verein dem Finanzamt, an das er die Lohnsteuer abführt, unverzüglich entsprechende Angaben machen. Ein Verein kann sich die Angaben seiner Spieler vom Verband bestätigen lassen oder mit dem Verband eine Absprache zur unmittelbaren Information bezüglich solcher Zahlungen treffen. (Thüringer Landesfinanzdirektion)

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