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Statusfeststellungsverfahren ist auch nach Beschäftigungsende möglich

Die Deutsche Rentenversicherung Bund klärt mittels des sog. Statusfeststellungsverfahrens in Zweifelsfällen, ob bei einzelnen Personen eine selbständige Tätigkeit oder ein sozialabgabenpflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dieses Verfahren ist auch noch nach der Beendigung einer Tätigkeit möglich, hat das Bundessozialgericht entschieden. Eine zeitliche Beschränkung ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Ein Antrag kann sinnvoll sein im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen als auch wegen Ansprüchen auf Leistungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

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