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Steuerpflichtige Erstattungsansprüche des Erblassers

Steuererstattungsansprüche des Erblassers bezüglich der Einkommensteuer gehören zum steuerpflichtigen Nachlass bei der Erbschaftsteuer, soweit sie Veranlagungszeiträume betreffen, die vor dem Tod des Erblassers geendet haben. Die Steuer entsteht jedoch erst dann, wenn die Erstattungsansprüche durch einen Steuerbescheid festgestellt worden sind und ein Abrechnungsbescheid hierüber vom Finanzamt erlassen wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil entschieden.

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