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Übertragungen zwischen Schwestergesellschaften

Bei Personengesellschaften ist unter bestimmen Voraussetzungen die Übertragung eines Wirtschaftsguts von einem Gesellschafter auf die Gesellschaft oder umgekehrt sowie zwischen Gesellschaftern zu Buchwerten möglich, ohne Versteuerung stiller Reserven. Dagegen sieht das Gesetz eine Übertragung von einer Gesellschaft auf eine andere nicht zu Buchwerten vor, selbst wenn die gleichen Gesellschafter an beiden Gesellschaften und im gleichen Verhältnis beteiligt sind. Dies wird überwiegend als nicht sachgerecht angesehen. Zum Teil wird die Meinung vertreten, auch die Übertragung zwischen Schwestergesellschaften sei zu Buchwerten möglich.

In einer neuen Entscheidung lässt der Bundesfinanzhof zwar ebenfalls Zweifel daran erkennen, ob die gesetzliche Regelung sachgemäß ist. Es habe jedoch dem Willen der an der Gesetzgebung Beteiligten entsprochen, Übertragungen zwischen Schwestergesellschaften nicht zu Buchwerten zuzulassen. Das Gericht sieht sich daher angesichts des Gesetzeswortlauts nicht in der Lage, die Buchwertfortführung auch für Übertragungen zwischen Schwestergesellschaften zuzulassen.

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