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Unverlangte einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann ein rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sein. Hierdurch wird regelmäßig der Betriebsablauf des betroffenen Unternehmens beeinträchtigt. Mit dem Sichten und Aussortieren unerbetener E-Mails ist ein zusätzlicher Arbeitsaufwand verbunden. Zudem können zusätzliche Kosten für die Herstellung der Online-Verbindung und die Übermittlung der E-Mail durch den Provider anfallen, sofern kein festes Entgelt vereinbart ist. Der Empfänger der E-Mails hat einen Anspruch auf Unterlassung, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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