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Verkauf eigener Anteile an Gesellschafter

Verkauft eine GmbH eigene Anteile an einen Gesellschafter zu einem zu niedrigen Preis, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung. Die GmbH kann sich nicht darauf berufen, im Interesse der Altgesellschafter sei es besser gewesen, ihnen die Anteile zu verkaufen als einem Dritten. Der Geschäftsführer einer GmbH hat grundsätzlich nur die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen, nicht die der Gesellschafter. (Bundesfinanzhof)

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