Aktuelles
Vermietungseinkünfte bei dinglichem Wohnrecht
Ein in einem Hausübergabevertrag vereinbartes Wohnrecht wurde von der Berechtigten nicht mehr ausgeübt. Die Wohnung wurde daher vom Eigentümer mit Zustimmung der Berechtigten vermietet und zuvor renoviert. Diese Aufwendungen können als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit zukünftig erzielbaren Vermietungseinkünften besteht. (Hessisches Finanzgericht)