Aktuelles

Vermietungseinkünfte bei dinglichem Wohnrecht

Ein in einem Hausübergabevertrag vereinbartes Wohnrecht wurde von der Berechtigten nicht mehr ausgeübt. Die Wohnung wurde daher vom Eigentümer mit Zustimmung der Berechtigten vermietet und zuvor renoviert. Diese Aufwendungen können als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit zukünftig erzielbaren Vermietungseinkünften besteht. (Hessisches Finanzgericht)

Mandanteninformationen abonnieren

Sie erhalten unverbindlich aktuelle Informationen zu Steuern und Recht